Bestattungsdienst Schmitz – Schnellhilfe im Trauerfall

Schnellhilfe im Trauerfall

Was zu tun ist, wenn ein Angehöriger stirbt

Schritt für Schritt

Was tun im Trauerfall?

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das eine Ausnahmesituation. In diesem Moment müssen Sie nicht alles allein bewältigen. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar und begleiten Sie durch jeden einzelnen Schritt.

Bestattungsdienst Schmitz – Persönliche Begleitung im Trauerfall
Die ersten Schritte

Was nach einem Sterbefall zu tun ist

  1. 01

    Arzt verständigen

    Bei einem Sterbefall zu Hause benachrichtigen Sie bitte den Arzt, möglichst den Hausarzt. Ist der Hausarzt oder diensthabende Arzt nicht erreichbar, rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an.

  2. 02

    Im Krankenhaus oder Pflegeheim

    Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim regelt deren Verwaltung die unmittelbar notwendigen Maßnahmen, einschließlich der Einholung einer Todesbescheinigung.

  3. 03

    Uns kontaktieren

    Nach Ausstellung der Todesbescheinigung können und sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen wir alle weiteren Schritte für Sie.

  4. 04

    Überführung und Abschied

    Um die Überführung kümmern wir uns zu jeder Tageszeit. Wie lange der oder die Verstorbene noch am Sterbeort verbleibt, damit Sie in Ruhe Abschied nehmen können, obliegt im Rahmen der gesetzlich zulässigen 36 Stunden Ihrer Entscheidung.

Freie Wahl des Bestattungsunternehmens

Sie können Ihr Bestattungsunternehmen völlig frei wählen – unabhängig davon, unter welchen Umständen oder wo der Trauerfall eingetreten ist. Entgegen verbreiteter Annahmen sind Sie nicht verpflichtet, ein bestimmtes Unternehmen zu beauftragen.

Gut vorbereitet

Erforderliche Unterlagen

Für die Formalitäten werden verschiedene Dokumente benötigt. Alle Personenstandsdokumente werden im Original benötigt. Keine Sorge – wir unterstützen Sie dabei, falls etwas fehlt.

Grundsätzlich erforderlich

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Renten- und Pensionsunterlagen (Versicherungsnummer)
  • Krankenversicherungskarte
  • Graburkunde (falls vorhanden)
  • Sterbegeldpolicen (falls vorhanden)

Verheiratet

  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch/Stammbuch

Geschieden

  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch/Stammbuch
  • Scheidungsurteil

Verwitwet

  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch/Stammbuch
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Bestattungsdienst Schmitz – Persönliche Beratung
Vorsorge

Frieden schenken durch rechtzeitige Planung

Durch eine Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Bestattungswünsche zu Lebzeiten treffen und die Kosten für die Bestattung finanziell absichern. So entlasten Sie Ihre Angehörigen im Trauerfall und können den Rahmen nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten.

Zur Vorsorgeübersicht
Soforthilfe